
Nachgehaltene Nachhaltigkeit
Vor nicht ganz zwei Jahren schrieb mein Kollege Richard Peters einen Blog über die damals neuen Regeln der EU für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (siehe Nachhaltigkeit nachhalten, August 2024). Zeit, Bilanz zu ziehen, wie Unternehmen mit den neuen Normen zurechtgekommen sind und was sich seither geändert hat.
Zwei Jahre ESRS – Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Praxis
Ein Grund, warum ich gerne in Europa lebe, ist seine ausgeprägte grüne Ader. Damit meine ich das Umweltbewusstsein, das sich in umfassenden Recyclingprogrammen, der Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und dergleichen niederschlägt und sich eben nicht auf Privatpersonen oder gemeinnützige Organisationen beschränkt. Im bunten Kosmos der europäischen Geschäftswelt gibt es zahlreiche Unternehmen, die sich der sowohl lokalen wie globalen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit – vom Einkauf der Waren über Fertigung der Produkte und Dienstleistungen bis hin zur Nutzung der Infrastruktur – sehr genau bewusst sind. In ihrem Streben nach Umweltschutz und Transparenz suchen sie Methoden, um diese Auswirkungen zu quantifizieren, zu messen und zu dokumentieren.
Hier kommt die EU-Gesetzgebungsmaschinerie ins Spiel, die genau zu diesem Zweck mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) jenen Rahmen schuf, der vor zwei Jahren in Kraft trat. Dieser verpflichtet Unternehmen, deren Beschäftigten- und Umsatzzahlen bestimmte Schwellenwerte übersteigen, gemäß den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) zu berichten.
Im vergangenen Jahr mussten Unternehmen erstmals ESRS-konforme Berichte mit den Daten des Jahres 2024 veröffentlichen. Ich war vollkommen überzeugt davon, dass die Last des zusätzlichen bürokratischen Verwaltungsaufwands helle Empörung auslösen würde. Zu meiner Überraschung ergaben Umfragen jedoch ein eher gemischtes Meinungsbild. Wohl erwies sich die Umsetzung der ESRS als anspruchsvoller, als ursprünglich angenommen. An unzähligen Datenpunkten entlang der gesamten, sich bei vielen Unternehmen über mehrere Länder erstreckenden Wertschöpfungskette müssen zuverlässige Daten gesammelt werden, wozu die verschiedensten Funktionen im Unternehmen herangezogen werden.
Mit Freude stelle ich fest, dass Unternehmen dem Prozedere allerdings auch etwas Positives abgewinnen. Denn auch wenn die doppelte Wesentlichkeitsbeurteilung und die Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen vor allem eine Pflichtübung zur Erfüllung der CSRD-Vorgaben ist, ziehen Unternehmen daraus einige der wertvollsten Erkenntnisse für ihre interne Entscheidungsfindung und Strategie. Der interne Blick richtet sich dabei vor allem auf die eigenen Strukturen – zumeist beschränkt auf die Beschäftigten und das Finanzwesen – und spricht weniger gesellschaftliche Interessengruppen im weiteren Sinne an. Umfragen aus dem Jahr 2025 zeigen jedoch, dass Unternehmen mit ihren CSRD-Daten auch auf das wachsende Interesse von Investoren und Aufsichtsbehörden eingehen wollen.
Verringerung des Verwaltungsaufwands
Dass es einige Zeit dauert, bis sich alles eingespielt hat und rund läuft, ist für solche Prozesse normal, denke ich. Tatsächlich veranlasste der anfängliche Widerstand gegen die erdrückenden Berichtspflichten die EFRAG sowie die Europäische Kommission, erhebliche Vereinfachungen der ESRS vorzuschlagen – und diese Ende 2025 formal abzusegnen. In den ab dem Berichtsjahr 2026 geltenden gestrafften Normen wurden die obligatorischen Datenpunkte um weit mehr als die Hälfte reduziert und alle freiwilligen Punkte gestrichen.
Beeindruckend fand ich, nebenbei bemerkt, wie demokratisch diese Zusammenarbeit ablief: Eine repräsentative Exekutive erließ ein Gesetz, führte dieses ein, woraufhin Fragen gestellt und auf Probleme hingewiesen wurde. Die Rückmeldungen wurden gehört, Maßnahmen ergriffen und ein Mittelweg gefunden. Dieser Prozess mag zeitintensiv und oft chaotisch sein – aber ein Königsweg, wenn er funktioniert.
Ausblick
Der Trend geht eindeutig hin zu weniger Datenpunkten und einer stärkeren Angleichung an globale Standards wie die International Financial Reporting Standards (IFRS) S1 und S2. Außerdem wird die Forderung laut, sich stärker auf die Erstellung von Nachhaltigkeitserklärungen zu konzentrieren – denn diese spiegeln die spezifische Situation eines Unternehmens wider, anstatt allumfassende Checklisten abzuarbeiten.
Für Berichtsteams – und Sprachdienstleister wie Klein Wolf Peters, die sie unterstützen – gilt jetzt und in Zukunft: Qualitativ hochwertige Berichterstattung, verständliche Erläuterung der Methoden und Annahmen sowie einheitliche Terminologie in allen Sprachversionen sind mindestens ebenso wichtig wie die zugrunde liegenden quantitativen Angaben. Als verantwortungsvolle Akteure ihrer Branche und in der Weltwirtschaft müssen Unternehmen ihren Stakeholdern auf der ganzen Welt verständlich darlegen, was sie tun und warum. Der Schlüssel dazu ist eine klare und vertrauenswürdige Kommunikation.


