Nachhaltigkeit nachhalten
Von Richard Peters
Aus dem Englischen von Maria Wolf
Was multinationale Großkonzerne schon seit Jahrzehnten praktizieren, wird mit der jüngsten Gesetzgebung nun für einen erweiterten Kreis von kleinen, mittleren und großen Unternehmen in und außerhalb der EU-Mitgliedstaaten zur Pflicht: die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dass mehrsprachig vorliegende Berichte in diesem internationalen Umfeld größere Wirkung – und höheren Nutzen – erzielen, versteht sich von selbst. Klein Wolf Peters übersetzt seit vielen Jahren Nachhaltigkeitsberichte und ist bestens aufgestellt, um Unternehmen beim Aufbau ihres gesetzeskonformen Berichtswesens von Anfang an zu unterstützen.
Nachhaltigkeitsberichte bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Stakeholder über ihre nicht finanzielle Leistung zu informieren. Sie enthalten alle wichtigen Informationen zu den Maßnahmen und Initiativen, die ein Unternehmen in Bezug auf Umweltschutz, soziale Verantwortung, Governance und allgemeine Wirtschaftsfragen ergreift, erläutern Außenstehenden, wie das Unternehmen zu bestimmten Fragen steht, und stärken damit das Vertrauen der Verbraucher, die so selbst entscheiden können, ob sie sich mit den Überzeugungen des Unternehmens identifizieren und guten Gewissens mit ihnen Geschäftsbeziehungen eingehen, in sie investieren oder bei ihnen Waren beziehen können.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung geht auf die „soziale Verantwortung von Unternehmen“ (Corporate Social Responsibility, CSR) zurück. Dieses in den 1960er Jahren aufblühende Konzept beschreibt die Pflichten eines Unternehmens gegenüber der Gesellschaft jenseits seiner Rolle als gesetzestreuer Arbeitgeber und Steuerzahler. Nachhaltiges Wirtschaften galt als Teilaspekt der CSR. In den letzten Jahrzehnten wuchs die Überzeugung, dass Unternehmen nicht nur wirtschaftliche und rechtliche, sondern auch ethische und humanitäre Verantwortung tragen, sprich: für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, and Governance, ESG).
1989 veröffentlichten einige multinationale Großunternehmen die ersten Berichte, die sich speziell nur mit ihrem Beitrag zum Umweltschutz befassten. In den darauffolgenden Jahren folgten mehr und mehr Unternehmen aus mehr und mehr Ländern dem Beispiel, wodurch die Nachhaltigkeits- und ESG-Berichterstattung immer internationaler wurde. Dies ging mit einem wachsenden Umweltbewusstsein in den Industrieländern einher. Nachdem 1989 die Ölpest der Exxon Valdez einen öffentlichen Aufschrei ausgelöst hatte, unterzeichneten 1992 154 Länder die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Nur wenige Jahre später wurde die Global Reporting Initiative (GRI) ins Leben gerufen. Ziel der 1997 gegründeten Stiftung ist die Schaffung eines Rechenschaftsmechanismus, der gewährleistet, dass Unternehmen die Grundsätze verantwortungsbewussten Handelns gegenüber Mensch und Umwelt einhalten.
Nun schaltet die EU einen Gang höher: Die am 5. Januar 2023 in Kraft getretene und erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anwendbare EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) baut auf Initiativen wie der GRI und dem UN Global Compact aus dem Jahr 1999 auf, erweitert jedoch sowohl den Umfang der Berichterstattung als auch den Kreis der Berichtspflichtigen. Der freiwillige Nachhaltigkeitsbericht wird somit zum verpflichtenden Bestandteil des Lageberichts eines Unternehmens – für größere Unternehmen ab 2025, für kleine und mittlere Unternehmen gestaffelt über die kommenden Jahre.
Dabei beschränkt sich die EU nicht nur auf Unternehmen innerhalb der EU, sondern nimmt sogar auch Unternehmen in Drittstaaten in die Pflicht, deren Geschäftstätigkeiten in EU-Mitgliedstaaten bestimmte Größenordnungen und Schwellenwerte erreichen.
Um die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichte zu gewährleisten, definiert die CSRD zwölf europäische Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), nach denen Unternehmen umfassende und detaillierte ESG-Daten hinsichtlich Nachhaltigkeitsstrategie, Ziele und Fortschritte, Produkte und Dienstleistungen sowie Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette offenlegen müssen. Um die ESRS zu erfüllen, müssen die Unternehmen Tausende von Datenpunkten zu ihren ESG-Aktivitäten sammeln und für die Berichterstattung standardisieren.
Parallel dazu hat Deutschland mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, kurz – oder besser: kürzer – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, eine zusätzliche Berichtspflicht für Unternehmen einer bestimmten Größe über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in ihren globalen Lieferketten eingeführt. Sie trat im Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst für alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Ab 2024 sinkt der Schwellenwert auf 1.000 Beschäftigte.
Klein Wolf Peters übersetzt seit vielen Jahren Nachhaltigkeitsberichte für seine Kunden und hat Erfahrung mit unterschiedlichen Branchen. Wir sorgen dafür, dass die Übersetzung Ihres Nachhaltigkeitsberichts nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die fachkundigen Leser der relevanten ESG-Bereiche anspricht, sondern auch die Aufmerksamkeit eines breiteren Publikums weckt – und somit seiner Rolle als gern gelesener Markenverstärker gerecht wird.